Themen
Unterthemen
Patient muss Zusatzkosten bei Allergie auf Zahnersatz tragen
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Zusatzkosten bei einer nachgewiesenen Allergie auf ihren Zahnersatz grundsätzlich selbst tragen müssen.
In bestimmten Härtefällen kommen die Krankenkassen in aller Regel für die anfallenden Mehrkosten auf. Zu beachten ist allerdings, dass die Kassen die Zusatzkosten nur dann übernehmen, wenn darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten sind.
Redaktion e|pat|in®
©2025 Praxeninformationsseiten | Impressum
Jetzt anrufen!
040 / 29 78 00
040 / 29 38 20
Wir sind für Sie telefonisch erreichbar
Mo. - Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Am Freitag haben wir keine Sprechstunde, sind aber telefonisch für Terminvereinbarungen erreichbar:
Fr. 08.30 - 10.30 Uhr
Terminvergabe ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung.
Behandlungstermine werden auch außerhalb der oben genannten Servicezeiten vergeben.
Wir sprechen auch englisch.
